Unsere Annahmekriterien
Als Speisereste gelten z.B. folgende Stoffe:
Reste aus der Zubereitung von Salat, Gemüse, Obst, Fleischgerichten, Backmischungen, Backzutaten, Bier, Bierhefe, Brot, Eierprodukte, Eierschalen, Eis, Feinkostsalate, Fischgräten, Fischkonserven (Inhalte), Fischräucherwaren, Fischwaren, Gemüse, Gemüseabfälle, Gemüsekonserven (Inhalte), Getrocknete Lebensmittel, Joghurt, Kartoffelprodukte, Kartoffelreste, Käse, Kuchen, Marmelade, Mehl, Nüsse, Obst, Pizza, Pudding, Salate, Saucen, Suppen, Süßigkeiten, Teigwaren, Tiefkühlkost, Zucker, Zitrusfrüchte
Bitte denken Sie daran, dass die Speisereste nach einer Behandlung einer Vergärung zugeführt werden!
Speisereste müssen stets unverpackt sein.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Anette Herrmann
Telefon. 0751/3696-54
Email: a.herrmann@pigfit.de